Ad Massurium Sabinum libri
Ex libro III
Idem lib. III. ad Sabin. Jemand hat seiner Ehefrau einen Sclaven auf den Todesfall geschenkt und denselben mit Ertheilung der Freiheit zum Erben eingesetzt; es fragt sich, ob die Einsetzung gelte. Ich glaube, dass, wenn er aus dem Grunde, weil er gesagt hat, dass ihn die Schenkung gereut habe, [den Sclaven] zum Erben eingesetzt hat, die Einsetzung gelte, und der Sclav ein Zwangserbe seines Herrn werde. Sonst, wenn er ihn, nachdem er ihn zum Erben eingesetzt hat, geschenkt hat, oder wenn er ihn vorher geschenkt hat, jedoch nicht in der Absicht, [ihn der Frau] zu entziehen, die Freiheit ertheilt hat, so wird die Schenkung vorgehen.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
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Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
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