Digestorum libri
Ex libro XXII
Idem lib. XXII. Dig. Ein Ehemann hat seiner Ehefrau den Niessbrauch an einem Dritttheil [seines Vermögens], und wenn sie Kinder gehabt hätte, das Eigenthum [daran] legirt; die Erben haben diese Ehefrau wegen verfälschten Testaments und anderer Verbrechen angeklagt, und durch diesen Umstand ist die Forderung der Legate verhindert worden; unterdessen hat jene Frau auch einen Sohn geboren und dadurch ist die Bedingung des Legats eingetreten; man hat gefragt, ob, da es sich ergeben habe, dass das Testament nicht verfälscht sei, auch die Früchte der Frau geleistet werden müssen? [Scävola] hat zum Bescheid gegeben, dass sie zu leisten seien.
Übersetzung nicht erfasst.
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