Quaestionum libri
Ex libro X
Übersetzung nicht erfasst.
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Paul. lib. X. Quaest. Wenn zwei der Stipulation Theilhaftige in der Art vorhanden sind, dass der Eine gültig, der Andere aber ungültig stipulirt hat, so wird Demjenigen nicht rechtsbeständig Zahlung geleistet, welcher keinen verpflichteten Versprecher hat, weil ihm nicht für den Andern Zahlung geleistet wird, sondern wegen der gegen ihn eingegangenen Verbindlichkeit, welche nichtig ist. Aus demselben Grunde wird auch, wenn Jemand den Stichus oder Pamphilus stipulirt hat, und die Verbindlichkeit nur in Rücksicht des einen Bestand hätte, weil der andere schon dem Stipulator gehörte, auch wenn er [inzwischen] aufgehört hätte, ihm zu gehören, dieser mit Bestande Rechtens nicht entrichtet; weil die Verbindlichkeit, und nicht die Zahlung, auf beide Sclaven sich bezieht.
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