Responsorum libri
Ex libro VI
Idem lib. VI. Resp. Ein Centurio gab seinem unmündigen Sohne einen Curator. Wenn nun ohne ein prätorisches Decret dieser Curator nichts verwaltete, so wird er nicht wegen Hartnäckigkeit oder Nachlässigkeit verantwortlich sein, denn das Privilegium der Soldaten darf sich nicht auf eine Ungerechtigkeit gegen andere Personen erstrecken, und wenn bei den letzten Willensäusserungen der Soldaten ihre Unerfahrenheit berücksichtigt wird, so bezieht sich dies nur auf ihr eigenes Vermögen. Aber die Uebertragung der Vormundschaft über seinen Sohn ist Ausfluss des Rechtes der väterlichen Gewalt, nicht militärischer Belohnung.
Übersetzung nicht erfasst.
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Papin. lib. VI. Resp. Man hat angenommen, dass eine im Testament eines Soldaten so freigelassene [Sclavin]: Ich habe verordnet, dass Samia sich in Freiheit befinden solle, eine unmittelbare Freiheit nach dem Recht des Soldatenstandes erhalten habe11Es ist sonach ein Vorrecht der Soldaten, dass die von ihnen in Testamenten ertheilte Freiheit auch dann gilt, wenn die Ertheilung auf die Vergangenheit bezogen ist..