Quaestionum libri
Ex libro XV
Idem lib. XV. Quaest. Wurde eine Frau von ihrem Manne mit einem Sclaven von Todes wegen beschenkt, so bleibt dieser (Sclav) [Eigenthum] des Mannes11Gothofr.: imo non manet, L. 20. D. de donat. int. vir. et uxor. 24. 1. Schulting sagt: non obstat.. Dieser Ansicht ist auch Julianus. Wenn derselbe Sclav zugleich die Freiheit [vom Manne] und Erbschaft erhält, so soll er dessen nothwendiger Erbe sein. Auch kann dieser [dem Sclaven] Nichts vermachen, ohne ihm zugleich die Freiheit zu schenken.
Papinian. lib. XV. Quaest. Was in Aller Mund ist, nämlich dass durch Codicille keine Erbschaft gegeben werden könne, hat diesen Grund, damit nicht durch Codicille, welche aus dem Testamente Gültigkeit erhalten, das Testament selbst, was durch die Erbeinsetzung Kraft hat, bestätigt zu werden scheine22Accurs. bemerkt hier: „es können ja nicht zwei Dinge sich gegenseitig Ursachen auf ein und dieselbe Weise sein“ — und Cujac. sagt hiervon „placitissime notat Accurs. qui omnino philosophiae non erat ignarus.“.
Papinian. lib. XV. Quaest. Auf Vortrag, dass bei Niederschreibung eines Fideicommisses, das Mehreren unter Bedingung ausgesetzt war, aus Irrthum die gegenseitige Substitution ausgelassen worden, welche der Testator in einem zweiten Testament, wo er eben dieselben zu Nacherben ernannt, ausgesprochen hatte, rescribirten die Kaiser Marcus und Commodus, es scheine der Wille, sie sich gegenseitig zu substituiren, offenbar; denn in Betreff eines Fideicommisses konnte eine Vermuthung über den Willen des Fideicommittenten, wie derselbe auch gefunden werden mochte, zugelassen werden.
Papinian. lib. XV. Quaest. Der Erbe, der von seiner Treue den Gesetzen zuwider hat Gebrauch machen lassen, kann in Bezug auf den betreffenden Antheil [der Erbschaft], wo er den Betrug gespielt, die Falcidia nicht zur Anwendung gebracht verlangen; dies hat der Senat so gewollt. Wenn aber der Betrag, worauf er eingesetzt worden, den, mit dem der Betrug vorgefallen, übersteigt, so kann er, was die Falcidia anbelangt, das Viertheil vom Ueberrest abziehen.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.