Responsorum libri
Ex libro XI
Ad Dig. 22,1,42Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. III, § 647, Note 14.Idem lib. XI. Respons. Herenninus Modestinus hat zum Bescheid gegeben, dass die Früchte, welche, nachdem das Eigenthum in Folge eines Fideicommisses erworben worden ist, aus dem Lande gezogen werden, dem Fideicommissar gehören, wenngleich man anführen sollte, dass der grössere Theil des Jahres, ehe der Termin des Fideicommisses zu laufen angefangen habe, verflossen sei.
Idem lib. XI. Resp. Es hatte Jemand einer Stadt zu den öffentlichen Spielen jährlich eine Summe Geldes vermacht, wobei seine Erben die Aufsicht führen sollten. Die Nachfolger des Erben stellen ihre Zahlungsverbindlichkeit in Abrede, weil der Testator die Zahlung nur so lange angeordnet habe, als die Erben die Aufsicht führen würden. Ich frage daher an, ob der Testator, da er der Aufsicht Erwähnung gethan, gewollt habe, dass das Fideicommiss nur eine Zeitlang oder immerwährend entrichtet werde? Modestinus antwortete: das Fideicommiss sei älljährlich der Stadt fortwährend zu entrichten.
Idem lib. XI. Resp. In einem Testamente hiess es so: Allen unsern Freigelassenen möget Ihr nach Euerem Ermessen Nahrungsbedarf verabreichen, indem Ihr wohl wisset, dass darunter mir sehr werthe und liebe sind; und an einem andern Orte: Ich empfehle Euch den Prothumus, den Polychronius, und Hypatius, und bitte Euch, sie bei Euch zu behalten, und ihnen Nahrungsmittel zu geben. Müssen hier Allen Nahrungsmittel verabreicht werden, oder blos denen, die er empfohlen und den Erben, bei sich zu bebalten, aufgegeben hat? Modestinus hat geantwortet: die Nahrungsmittel erscheinen als Allen hinterlassen, und es ist deren Quantität nach dem Ermessen eines rechtlichen Mannes zu bestimmen.
Idem lib. XI. Resp. Modestinus sagt, dass, wenn der Erblasser durch Wiederentziehung eines dem Mävius ausgesetzten Vermächtnisses ein demselben zu verabreichen auferlegtes Fideicommiss nicht habe widerrufen wollen, die Folgerung richtig sei, dass die Erben auf den Grund des Fideicommisses angegriffen werden können.