Institutionum libri
Ex libro VII
Idem lib. VII. Institut. Auch an Statuen und Bildern kann der Niessbrauch hinterlassen werden, weil sie selbst einigen Nutzen gewähren, wenn sie an einem passenden Orte aufgestellt werden. 1Denn so kann ja auch der Niessbrauch an manchen Grundstücken hinterlassen werden, wiewohl sie von solcher Beschaffenheit sind, dass sie mehr kosten als einbringen.
Marcian. lib. VII. Inst. Wenn dem Titius Geld auf die Art hinterlassen worden ist, dass es nach dem Tode des Vermächtnissinhabers an den Mävius kommen soll, so ist, wie die Kaiser Sever und Antonin verordnet haben, wenn schon ausdrücklich hinzugesetzt worden ist, dass Titius den Gebrauch daran haben solle, dennoch die Eigenheit [als] ihm vermacht [anzusehen], und des Gebrauchs [nur] darum Erwähnung geschehen, weil er das Geld nach seinem Tode wieder herausgeben soll.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Marcian. lib. VII. Inst. Wenn ein Sclave vermacht, und durch ein Fideicommiss freigelassen worden ist, so glaubte Cervidius Scävola, als er um Rath gefragt wurde, dass die neueste Schrift gelte, möge es die Freiheit, oder das Vermächtniss sein, weil, da man annimmt, dass die ertheilte Freiheit nachher zurückgenommen werden könne, es ausgemacht ist, dass sie auch durch ein Vermächtniss zurückgenommen werden könne; dass aber, wenn es zweifelhaft wäre, in welcher Absicht er nach der Ertheilung der Freiheit denselben Sclaven vermacht habe, im Zweifel die Freiheit mehr gelte. Und diese Meinung scheint auch mir wahrer zu sein.
Übersetzung nicht erfasst.