Ex posterioribus Labeonis libri
Ex libro III
Javolen. lib. III. ex Posterior. Labeonis. Wenn ich den Niessbrauch an einem Garten habe, und ein Fluss den Garten überschwemmt hat, nachher aber von demselben zurückgetreten ist, so wird nach Labeo’s Meinung auch das Recht des Niessbrauchs wieder hergestellt, weil der Grund und Boden stets in demselben Rechtszustand geblieben ist. Ich halte dies insofern für richtig, wenn der Fluss [blos] durch Ueberschwemmung in den Garten getreten ist; hat er mit Veränderung seines Bettes seinen Lauf über denselben genommen, so geht, nach meiner Ansicht, der Niessbrauch verloren, indem die Stelle des Flussbettes öffentlichen Rechtens wird, und sie kann nicht wieder in ihren vorigen Zustand versetzt werden. 1Dieselben Rechtsgrundsätze, sagt Labeo, müssen beim Fussweg und der Uebertrift beobachtet werden; ich denke über diese Puncte ganz dasselbe, wie vom Niessbrauch. 2Labeo [sagt]: auch wenn die Oberfläche des Bodens von meinem Landgute weggeschafft, und andere Erde hinaufgeschüttet worden ist, hört der Boden so wenig auf, mein zu sein, wie wenn der Acker gedüngt worden ist.
Javolen. lib. III. ex Posterior. Labeon. Es gehört auch zur Frucht einer Sache, dass man sie zum Pfand geben darf.
Javolen. lib. III. ex Post. Labeon. Jemand, welcher alles Gewebe und Dinge von mehreren Gattungen zum Hausrath zu rechnen pflegte, hatte seiner Gattin den Hausrath vermacht. Mit Recht verneinten Labeo, Ofilius und Cascellius, dass auch das Gewebe in dem Vermächtnisse begriffen sei, weil unter der Benennung Hausrath nicht das Gewebe als begriffen betrachtet werden könne.
Javolen. lib. III. ex Poster. Labeon. Jemand, der einen [Sclaven, der] Kleiderwäscher [war,] Namens Flaccus, und einen Bäcker Namens Philo hatte, vermachte seiner Gattin den Bäcker Flaccus; welcher von beiden kommt ihr zu, oder beide? Vor allen ist anzunehmen, dass derjenige vermacht sei, den der Testator gemeint hat; lässt sich dies nicht ermitteln, so muss man wiederum zuerst das berücksichtigen, ob dem Herrn die Namen der Sclaven bekannt gewesen sind; war dies der Fall, so ist der gemeint, dessen Name genannt worden, wenn auch in seiner [erlernten] Kunst geirrt worden ist; waren ihm aber die Namen der Sclaven unbekannt, so wird der Bäcker als vermacht angesehen, wie wenn er gar nicht bei Namen genannt worden wäre.
Javolen. lib. III. ex Poster Labeon. Es gehört auch zu den Früchten einer Sache, wenn man sie zum Pfand geben darf.