Ad Massurium Sabinum libri
Ex libro XXV
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Ulp. lib. XXV. ad Sabin. Unter der Benennung Kohlen (carbonum) wird das Material nicht begriffen. Aber ob unter der Benennung Holz (lignorum)? Und vielleicht wird man sagen, auch nicht einmal unter der Benennung Holz; denn der Testator hat ja so Etwas nicht als Holz gehabt. Aber werden wir gebrannte Scheite oder anderes Holz, welches, damit es keinen Rauch mache, vom Feuer ausgedörrt worden ist, dem Holz, oder der Kohle, oder einer eigenen Gattung beizählen. Und es ist mehr dafür, dass es für eine eigenthümliche Gattung gehalten werde. Auch auf Schwefelholz wird sich auf gleiche Weise dieselbe Erklärung beziehen. Auch das zu Fackeln Angeschaffte wird nicht unter der Benennung: Holz begriffen sein, wenn dies nicht die Absicht [des Testators] gewesen ist. Dasselbe gilt auch von Olivenkernen, aber auch von Eicheln, oder sonst anderen Kernen. Ganze Fichtenzapfen werden aber unter der Benennung Holz begriffen werden11Diese Stelle findet sich auch in L. 55. §. 1. u. 7. — 10. D. de leg. III. u. die folg. in L. 56. eod..