Notae ad Scaevolae Digestorum libros
Ex libro XX
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Scaevola lib. XX. Dig. Als bei dem [von der Obrigkeit] bestellten Richter Sempronius, der Beklagte, vertheidigt wurde, ist durch Stipulation Sicherheit bestellt worden, dass Das, was der Richter Sempronius durch das Urtheil entschieden hätte, geleistet werden sollte; gegen die Entscheidung desselben hat der Kläger appellirt, und, als die Sache bei dem rücksichtlich der Appellation competenten Richter verhandelt wurde, hat man gefragt, ob, wenn der Vertheidiger verurtheilt worden, die Stipulation verfallen wäre? [Scaevola] hat das Gutachten ertheilt, den angeführten Umständen gemäss sei sie dem Rechte nach nicht verfallen. Claudius11S. oben die Bem. zu l. 88. D. de solut. 46. 3. [bemerkt hierzu:] darum wird in der Stipulation hinzugefügt: Oder wer an die Stelle desselben gesetzt sein wird.