Quaestionum libri
Ex libro IV
Scaevola lib. IV. Quaest. Weil ein Diebstahl verübt wird, wenn Jemand ungeschuldete Gelder wissentlich angenommen haben sollte, so ist zu sehen, ob, wenn der Geschäftsbesorger seine Gelder zahlen sollte, gegen ihn selbst ein Diebstahl verübt werde? Und Pomponius sagt im achten Buch der Episteln, dass er selbst aus dem Grunde des Diebstahls condicire; dass aber auch ich condicire, wenn ich billigen sollte, dass es ungeschuldet gegeben worden ist; aber durch [Anstellung] der einen Condiction wird die andere aufgehoben.
Scaevola lib. IV. Quaest. Wenn ein Vater seiner enterbten Tochter Vormünder gab, und sein Testament durch die Geburt eines Posthumus für umgestossen erklärt wird, so ist es am zweckmässigsten, dieselben [testamentarischen] Vormünder dem unmündigen Kinde zur Verfolgung der gesetzlichen Erbschaft zu geben11Den Sinn dieses Gesetzes hebt v. Glück a. a. O. heraus. S. 81. und 82..
Übersetzung nicht erfasst.
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