Ad Quintum Mucium libri
Ex libro III
Pomp. lib. III. ad Quint. Muc. Wenn Niemand die Erbschaft antritt, so hat nichts von dem im Testamente Verfügten Gültigkeit. Tritt aber von mehreren Erben Einer die Erbschaft an, so sind sogleich die Bevormundungen gültig, und man hat nicht die Antretung Aller abzuwarten.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Pompon. lib. III. ad Quint. Mucium. Wenn ich mir so stipulirt habe: Willst du mir zehn oder funfzehn geben? so werden zehn geschuldet. Desgleichen wenn so: Willst du sie mir nach einem oder zwei Jahren geben? so werden sie nach zwei Jahren geschuldet, weil man bei Stipulationen stets annimmt, das Geringere oder Längere sei Gegenstand der Stipulation geworden.
Pompon. lib. III. ad Quint. Muc. Hat ein gemeinschaftlicher Sclave so stipulirt: Gelobst du es dem Lucius Titius und Gajus Sejus zu geben? welche seine Herren sind, so ist der Verpflichtete es denselben aus dieser Stipulation nach gleichen Antheilen zu geben verpflichtet; wurde sie aber so eingegangen: Gelobst du es meinen Herren zu geben? nach Verhältniss des Antheils, welcher ihnen an dem Sclaven zusteht. War endlich die Stipulation so eingangen worden: Gelobst du es dem Lucius Titius und Gajus Sejus, meinen Herren, zu geben? so könnte es allerdings zweifelhaft scheinen, ob es ihnen nach gleichen Antheilen oder nach Verhältniss ihres Herrnantheils zu entrichten sei, und es dürfte alsdann darauf ankommen, was als zur11Die Glosse bemerkt hierbei auf eine sehr gut erläuternde Weise: Id est, an propria ad designationem appellativorum, an appellativa ad designationem propriorum. Bezeichnung eines Jeden hinzugesetzt anzusehen und welcher Theil dieser Stipulation die Hauptsache enthalte. Da jedoch auf die Namen früher Bezug genommen worden ist, so dürfte es vernünftig sein, anzunehmen, die Stipulation werde ihnen nach gleichen Antheilen erworben, weil die Worte: „meine Herren,“ nur zur Bezeichnung dienen.
Übersetzung nicht erfasst.