Ad Quintum Mucium libri
Ex libro I
Pomp. lib. I. ad Quint. Muc. Wenn Jemand so seine Erben ernannte: Titius soll mein Erbe sein, Cajus und Mävius sollen zu gleichen Theilen meine Erben sein, so wächst doch, obgleich das Wort [und den beiden Letzteren] in Verbindung bringt, wenn Einer von diesen [letztern] stirbt, sein Theil nicht dem Anderen [allein], sondern allen Miterben nach ihren Erbtheilen [verhältnissmässig aus dem Grunde] zu, weil [der Erblasser] hier wohl keine Verbindung [beabsichtigte], sondern nur etwas schnell sich ausgesprochen hat.
Pompon. lib. I. ad Quint. Muc. Wenn ich auch ein Vermächtniss auf den übertrage, der nicht testamentsfähig ist, oder auf meinen eigenen Sclaven, dem ich ein Vermächtniss ausgesetzt habe, ohne ihm die Freiheit zu ertheilen, so wird dasselbe, wiewohl es diesem dann nicht gebührt, doch auch ebensowenig dem gebühren, dem es entzogen worden ist.