Responsorum libri
Ex libro XIV
Paul. lib. XIV. Resp. Paulus hat zum Bescheid gegeben, dass, wenn man (als Erbe) bei der Leistung eines Fideicommisses sich einen Verzug habe zu Schulden kommen lassen, auch die von den [in dem Fideicommiss enthaltenen] Sclavinnen geborenen Kinder auszuantworten seien. 1Ein Erbe war [von dem Testator] gebeten worden, nach seinem Tode die Erbschaft ohne den Ertrag [derselben] auszuantworten; man hat gefragt, ob die auch bei Lebzeiten des Erben geborenen Kinder der Sclavinnen wegen der Worte des Testaments, bei welchen der Testator blos an den Abzug des Ertrags gedacht hat, auszuantworten wären? Paulus hat zun Bescheid gegeben, dass die Kinder der Sclavinnen, welche, ehe der Termin [der Leistung] des Fideicommisses zu laufen angefangen habe, geboren seien, in dem Fideicommiss nicht enthalten seien. Neratius berichtet im ersten Buche so: derjenige, welcher auf ähnliche Weise gebeten worden wäre, dass er eine Frau (Sclavin) ausantworten sollte, sei nicht zu zwingen, das von derselben geborene Kind auszuantworten, wenn es nicht damals geboren worden wäre, als er sich beim Ausantworten des Fideicommisses einen Verzug habe zu Schulden kommen lassen; und ich glaube, dass es keinen Unterschied mache, ob eine Sclavin ins Besondere, oder eine Erbschaft Gegenstand des Fideicommisses sei.
Übersetzung nicht erfasst.
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Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
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