Quaestionum libri
Ex libro XI
Paul. lib. XI. Quaest. Es ist darüber Frage entstanden, ob, wenn dir ein Sohn unter der Bedingung in Annahme an Kindes Statt gegeben worden ist, dass du ihn nach drei Jahren mir in Annahme an Kindes Statt geben solles, deshalb eine Klage Statt finde? — Labeo glaubt, es finde keine Klage Statt, denn es kommt mit unsern Sitten nicht überin, Jemanden nur eine Zeitlang zum Sohne zu haben.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Idem lib. XI. Quaest. Wenn ich vom Sejus so stipulirt: Gelobst du soviel Geld zugeben, als ich dem Titius irgend einmal dargeliehen haben werde? und Bürgen angenommen, sodann dem Titius öfters dargeliehen haben werde, so ist Sejus auf alle Summen verbindlich und dadurch auch die Bürgen, und Das, was man aus seinem Vermögen erhalten kann, muss allen11Cujac. Observatt. XI. c. 33. versteht dies nicht, wie die Basil. XXVI. 1. 55. (T. IV. p. 107.) von allen Bürgen, sondern von allen Summen, welche verhältnismässig gekürzt würden. Vergl. l. 5. §. 2. D. de solut. 46. 3. gleichmässig nützen.