Quaestionum libri
Ex libro XIX
Papinian. lib. XIX. Quaestion. Das Nichtwissen eines Rechtssatzes nützt denen, welche erwerben wollen, nicht11D. h. schadet. S. die vor. Anm., denen aber, welche das Ihrige fordern, schadet es nicht.
Übersetzung nicht erfasst.
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Übersetzung nicht erfasst.
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Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Papin. lib. XIX. Quaest. Ich bitte, dass Stichus nicht die Sclaverei bei einem anderen Herrn erfahren möge. Der Kaiser hat angenommen, dass eine fideicommissarische Freiheit ertheilt sei. Denn was ist der Sclaverei so entgegengesetzt, als die Freiheit? Sie wird jedoch nicht als auf die Zeit nach dem Tode des Erben ertheilt erscheinen, was die Wirkung hat, dass, wenn ihn [der Erbe] bei seinem Leben veräussert haben wird, auf der Stelle die Freiheit gefordert werden kann, und es auch zur Verhinderung der Forderung der Freiheit nichts nützt, wenn er ihn wiedergekauft haben sollte, da die Bedingung desselben einmal eingetreten ist. Dasselbe ist nur [dann] zu billigen, wenn keine freiwillige Veräusserung vom Erben vorgenommen worden ist; auch wird dem nicht entgegenstehen, dass die Veräusserung nicht auf seine Veranlassung geschehen sei; denn der Sclave war gleichsam ein Bedingtfreier, und die Bedingung ist auf eine Weise, es sei welche es wolle, erfüllt worden.