Epistularum libri
Ex libro VIII
Übersetzung nicht erfasst.
Idem lib. VIII. Epistol. Ich frage an, ob du eine solche Stipulation für schändlich hältst oder nicht. Ein natürlicher11Zum Gegensatz vom Adoptivvater. Vater setzte den Sohn, welchen Titius an Kindesstatt angenommen hatte, zum Erben ein, wenn er von der väterlichen Gewalt befreit sein würde. Der Adoptivvater wollte ihn jedoch nicht anders der väterlichen Gewalt entlassen, als bis er ihm Einen gestellt habe, der ihm eine bestimmte Summe fiir die Freilassung stipulire. Nach der Entlassung aus der Vatergewalt tritt der Sohn die Erbschaft an, und der Vater fodert nunmehr aus der oben erwähnten Stipulation das Geld. Er antwortete: ich glaube nicht, dass der Gegenstand dieser Stipulation schändlich zu nennen ist, dass er nemlich auf andere Weise den Sohn nicht aus der väterlichen Gewalt entlassen wollte, und man kann es auch nicht für einen ungerechten Grund zu der Stipulation ansehn, wenn der Adoptivvater Etwas haben wollte, um vom Sohn nach der Entlassung aus der Gewalt um so besser behandelt zu werden22Curare, s. Brisson. h. v. §. 4. s. auch Gothofr. D. R..