Epistularum libri
Ex libro IV
Übersetzung nicht erfasst.
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Idem lib. IV. Epistol. Eine für zwei Goldstücke gekaufte gestohlene Sclavin, die ich im guten Glauben besass, stahl mir Attius, wider den nun ich sowohl als deren Herr wegen Diebstahls klagte. Ich frage: Wie gross die Würderung für Beide geschehen müsse? Antwort: Für den Käufer muss die Würderung auf das Doppelte seines Interesses geschehen, für den Herrn auf das Doppelte des Werthes der Frau; auch darf, sagt er, uns das nicht irre machen, dass die Strafe des Diebstahls Zweien geleistet werden wird, weil, da sie Namens derselben Sache geleistet wird, sie dem Käufer wegen des Besitzes, und dem Herrn wegen des Eigenthums entrichtet werden muss.
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