Ex Cassio libri
Ex libro IV
Javolen. lib. IV. ex Cassio. Wenn nach der Scheidung der Ehemann, wegen [der Rückgabe] des Heirathsguts nichts versprochen hat und die Frau, nachdem sie einen Anderen geheirathet hatte, nachher zu dem früheren Manne zurückgekehrt ist, so wird ihm das Heirathsgut stillschweigend erneuert.
Javolen. lib. IV. ex Cassio. Man kann nach [Eingehung] der Ehe pacisciren, auch wenn man vorher über Nichts übereingekommen ist. 1Pacta, welche über die Rückgabe des Heirathsguts geschlossen werden, dürfen unter allen denen geschlossen werden, welche das Heirathsgut zurückfordern können, und von welchen es zurückgefordert werden kann, so dass dem, welcher an einem solchen Pactum nicht Theil genommen hat, dasselbe vor dem nach seinem Ermessen erkennenden Richter nicht nütze.