Quaestionum libri
Ex libro II
Übersetzung nicht erfasst.
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Idem lib. II. Quaest. Wenn einem Haussohne auf den Todesfall geschenkt worden ist und der Sohn bei Lebzeiten des Schenkers stirbt, der Vater aber noch am Leben ist, so fragt es sich, was Rechtens sei. Das Gutachten war, nach dem Tode des Sohnes stehe [dem Schenker] die Condiction zu, wenn derselbe anders nur vielmehr in der Absicht gegeben hat, dem Sohne, als dem Vater eine Schenkung zu machen: ausserdem, wenn der Vater sich gleichsam nur der Dienste desselben [zur Annahme der Schenkung] bedient hat, müsse auf den Tod des Vaters selbst gesehen werden. Dasselbe werde auch Rechtens sein, wenn von der Person eines Sclaven die Rede ist.