Actionum libri
Ex libro X
Venulejus lib. X. Action. Es ist einerlei, ob Jemand den Niessbrauch des dritten Theils seines Nachlasses, oder seines Vermögens vermacht. Denn wird der Niessbrauch des Nachlasses vermacht, so werden auch davon die Schulden abgezogen und ausstehende Forderungen hinzugerechnet. Ist hingegen der Niessbrauch an bestimmten Sachen11Im Gegensatz zu einem Inbegriffe. vermacht worden, so tritt dies nicht ein.
Venulejus lib. X. Act. Abzüge und Vermehrungen der Vermächtnisse zu machen, wenn sie blos baares Geld begreifen, ist leicht; kommen aber körperliche Gegenstände ins Spiel, und ist der Ausdruck schwierig, so ist auch der Antheil dunkel. 1Wenn [freigelassenen] Sclaven die Freiheit wieder entzogen wird, so ist es nicht nöthig, die ihnen ausgesetzten Vermächtnisse zu entziehen.