Actionum libri
Ex libro IV
Ex libro V
Venulej. lib. V. Action. Es ist mehr ein Fehler des Gemüths, als des Körpers, wenn [ein Sclav] z. B. häufig den Spielen zusehen will, oder Gemälde eifrig betrachtet, oder auch lügt, oder mit ähnlichen Fehlern behaftet ist. 1So oft morbus sonticus (eine Hauptkrankheit) genannt wird, so, sagt Cassius, werde eine solche [Krankheit] bezeichnet, welche schade; man verstehe aber [unter einer Krankheit], welche schade, eine solche, welche beständig ist, nicht eine solche, welche mit der Zeit aufhöre; aber morbus sonticus scheine eine solche [Krankheit] zu sein, in welche der Mensch, nachdem er geboren sei, verfallen sei; denn sontes heissen die schädlichen. 2Man kann einen Sclaven sowohl alt, als jung nennen; dass aber, ob [ein Sclav] ein alter sei, nicht nur nach der Zeit, sondern auch11Non spatio serviendi, sed genere et causa. Dass hier non — sed für non solum — sed etiam stehe, darüber s. Cujac. Obs. VIII. 9. Vgl. auch oben L. 37. nach der Art und nach dem Verhältniss des Sclavendienstes zu beurtheilen sei, sagt Cälius; denn jeder, welcher aus einer Schaar feiler junger Sclaven gekauft und irgend einem Dienste vorgesetzt sei, gehöre sogleich zur Zahl der alten; ob aber [ein Sclav] ein junger sei, werde nicht nach der Unerfahrenheit seines Geistes, sondern nach dem Zustand der Sclaverei beurtheilt. Auch gehöre es nicht hierher, ob [ein Sclav] lateinisch verstehe, oder nicht; denn auch deshalb sei [ein Sclav] kein alter22Nam nec ob id veteratorem esse. Dass nec ist zwar der Basil. XIX. 10. 27. p. 405. κατ᾽ αὐτὸ τοῦτο ἔμπειρός ἐστιν, verdächtig, ist aber nach dem Zusammenhang der Stelle beizubehalten., wenn er durch die edlen Wissenschaften gebildet sei.
Ex libro VII
Venulej. lib. VII. Action. Wenn es gleich früher bezweifelt worden war, ob nur ein Sclave, oder auch ein Freigelassener in Betreff Desjenigen, was um der Freiheit willen auferlegt wird, durch einen Eid seinem Patron verbindlich würde, so ist es doch richtiger, dass nur ein Freier verbindlich werde. Von den Sclaven pflegt aber darum ein Eid gefordert zu werden, damit sie durch die Religion gebunden, nachdem sie angefangen hätten, in ihrer eigenen Gewalt zu stehen, die Nothwendigkeit, zu schwören, auf sich hätten, wenn [ein Sclave] nur sogleich, wenn er freigelassen worden ist, entweder schwört, oder verspricht. 1Es ist aber [den Herren] erlaubt, in Betreff einer Gabe, eines Geschenkes, oder der Dienste, auch die Personen ihrer Ehefrauen [in den Eid] zu setzen. 2Gegen Den, der als Unmündiger geschworen hat, vorausgesetzt, dass er schwören konnte, ist eine analoge Klage wegen der Dienste zu ertheilen, jedoch [erst dann,] wenn er mündig geworden ist; er kann jedoch auch als Unmündiger Dienste leisten, z. B. wenn er ein Namennenner, oder ein Schauspieler ist.
Ex libro VIII
Venulej. lib. VIII. Action. Bei solchen Stipulationen, welche das Versprechen: soviel als die Sache beträgt, enthalten, ist es besser, eine bestimmte Summe auszudrücken, weil gewöhnlich der Beweis schwer ist, wie gross das Interesse eines jeden sei, und es auf eine geringe Summe bestimmt wird.
Ex libro X
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.