Regularum libri
Ex libro I
Ulp. lib. I. Regul. Gerechtigkeit ist der beständige und immerwährende Wille, Jedem sein Recht zukommen zu lassen. 1Die Grundsätze des Rechts sind folgende: anständig leben, keinen Andern verletzen, Jedem das Seine zukommen lassen. 2Die Rechtsgelehrtheit ist die Kenntniss der göttlichen und menschlichen Dinge, die Wissenschaft des Rechten und des Unrechten.
Übersetzung nicht erfasst.
Idem lib. I. Regul. Der Tag läuft (cedere diem) heisst: das Geld fängt an geschuldet zu werden, der Tag kommt (venire diem) bedeutet, der Tag ist gekommen, an welchem das Geld gefodert werden kann. Wenn also Jemand ohne Nebenbestimmung stipulirt hat, so läuft sowohl der Tag, als ist er auch gekommen, wenn aber unter einem Termin11D. h. unter einem gewissen Anfangstermin. Vgl. v. Glück a. a. O. IV. S. 456. f., so läuft zwar der Tag, aber er ist noch nicht gekommen, wenn unter einer Bedingung, so läuft weder der Tag, so lange die Bedingung schwebt, noch ist er gekommen. 1Aes alienum heisst das Geld, welches wir Anderen schulden, aes suum heisst das Geld, was Andere uns schulden. 2Grobes Verschulden (lata culpa) ist eine allzugrosse Nachlässigkeit, das heisst, nicht wissen, was Alle wissen.