Ad edictum praetoris libri
Ex libro XLV
Übersetzung nicht erfasst.
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Idem lib. XLV. ad Ed. Wenn etwa die Ehefrau, oder ein Verwandter, oder irgend ein Anderer, mit welchem die Bekanntschaft nicht aus dem Lager herrührt, einem Haussohn Etwas geschenkt oder vermacht, und ausdrücklich bestimmt hat, dass solches zum im Felde erworbenen Sondergute gehören sollte, kann dasselbe zum im Felde erworbenen Sondergute gerechnet werden? Ich glaube nicht; denn wir sehen auf die Wirklichkeit, ob es eine wirkliche Soldatenbekanntschaft oder Vorliebe gewesen, nicht darauf, was einer vorgiebt.