Ad Sabinum libri
Ex libro VIII
Pompon. lib. VIII. ad Sabin. Wenn ich zwei einzeln stehende Häuser habe, und sie zwei verschienen Personen in demselben Augenblick übergebe, so fragt es sich, ob eine, dem einen von beiden [zu Gunsten des andern] auferlegte Dienstbarkeit gültig sei, weil fremden Gebäuden weder eine solche auferlegt, noch erworben werden kann? Die Dienstbarkeit wird aber darum bestehen können, weil der Uebergebende vor geschehener Uebergabe vielmehr noch für seine eigenen [Gebäude] erwirbt oder denselben eine solche auferlegt.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Pompon. lib. VIII. ad Sabin. Ein Bedingtfreier, welchem befohlen worden ist, Rechnung abzulegen, bezahlt den sich ergebenden Rückstand; wegen desjenigen, welcher noch zweifelhaft ist, ist er Bürgschaft zu stellen bereit. Neratius und Aristo glauben richtig, dass er frei sein werde, damit nicht sonst Viele wegen des ungewissen Verhältnisses einer Rechnung und der Art und Weise eines solchen Geschäfts nicht zur Freiheit gelangen können. 1Ein Bedingtfreier, welchem nicht Rechnung abzulegen, sondern Geld zu geben, befohlen worden ist, muss es auszahlen, nicht einen Bürgen stellen.
Pompon. lib. VIII. ad Sabin. Wer so für frei erklärt worden ist: wenn er Zehn gegeben haben wird, so soll er frei sein, muss sie dem Erben geben; denn wer Niemanden hat, dem er geben soll, gelangt dadurch, dass er dem Erben giebt, zur Freiheit. 1Wenn jeder von den Erben seinen Theil verschiedenen Käufern verkauft hat, so wird der Bedingtfreie die Theile, welche er den Erben hätte geben müssen, den Käufern geben. Labeo aber sagt: wenn nur die Namen der Erben im Testamente gesetzt seien, so seien ihnen Kopftheile zu geben; wenn aber so [geschrieben sei]: wenn er den Erben gegeben haben wird, [Erbschafts[theile.]
Pompon. lib. VIII. ad Sabin. Wenn ich stipulirt haben werde: [Gelobst du] mir oder dem Mündel zu geben? so wird der Versprecher dadurch, dass er dem Mündel, [wenngleich] ohne Ermächtigung des Vormunds, zahlt, von der Verbindlichkeit gegen mich befreit werden.