Ad senatus consultum Silanianum liber singularis
Idem lib. sing. ad Senat. Silan. Auch gegen seine Freigelassenen wird er (der Herr) [in diesem Falle] ausserordentlicher Weise Gericht halten dürfen.
Paul. lib. sing. ad Senat. Silan. Wenn ein enterbter Sohn vor dem Antritt der väterlichen Erbschaft ermordet wurde, [so wird die Frage, ob die Sclaven gefoltert werden sollen, oder nicht,] nach dem Erfolg beantwortet werden, so, dass sie, wenn die Erbschaft angetreten wurde, für fremde11D. i. Sclaven des Erben — und sie werden nicht gefoltert. angesehen werden. Wurde aber das Testament ungültig22Weil die Einsetzung ausfiel., so wird die Sache ebenso betrachtet werden, als wenn er ihr Herr wäre, weil sie ihm gehörten, wenn er noch lebte. 1Unter dem höchstseligen Trajan wurde eine Verordnung gegeben, nach welcher über die Freigelassenen, welche man noch bei seinen Lebzeiten frei gab, eine peinliche Untersuchung angestellt werden kann.
Paul. lib. sing. ad Senatuscons. Silan. Wenn von einem ermordeten Erblasser aus ein Sclav vermacht wurde33D. i. wenn der Ermordete diesen Sclaven als Leagt zu leisten hatte., und der Prätor diesem zur Belohnung die Freiheit zuerkannte44Weil er die Ermordung seines Herrn entdeckte., so muss man sagen, der Freiwerdung stehe [das Vermächtniss] nicht im Wege.