Regularum libri
Ex libro singulari
Paul. lib. sing. Regul. Die, welche die Processe des Fiscus führen, werden nicht abgehalten, ihren eigenen Process, oder den ihrer Söhne und Eltern, oder den der Mündel, deren Vormundschaften sie führen, auch gegen den Fiscus zu führen. Auch die Decurionen11So hiessen die Mitglieder des Stadtraths in den einzelnen Städten Italiens ausser Rom. werden, ausser den oben genannten Personen, [davon] abgehalten, Processe gegen ihre Vaterstadt zu führen.
Paul. lib. singul. Regular. Ein Sclave, welcher unter der Bedingung verkauft worden ist, dass er nicht freigelassen werden soll, oder, welchen freizulassen, in einem Testament verboten worden ist, oder, welchen freizulassen, vom Stadtvorsteher oder Präsidenten wegen irgend eines Verbrechens verboten worden ist, kann nicht in Freiheit gesetzt werden.
Paul. lib. sing. Regular. Vorzugsrechte33Persönliche nemlich. Vergl. fr. 11. §. 1. qui pot in pign. 20. 4. werden nicht nach der Zeit beurtheilt, sondern nach der Sache, und haben sie den nemlichen Rechtsgrund, so geniessen sie gleiche Ansprüche, wenn gleich Verschiedenheit der Zeit unter ihnen obwaltet.
Paul. lib. sing. Regul. Wer die Wache am Pallast verlassen hat, wird mit dem Tode bestraft. 1Derjenige aber, welcher nach der Desertion in die Rechte des Soldatenstandes wiedereingesetzt worden ist, empfängt lediglich alsdann für die Zwischenzeit Sold und Geschenke, wenn es ihm die kaiserliche Freigebigkeit besonders verwilligt hat.