Regularum libri
Ex libro VI
Paul. lib. VI. Regul. Wenn ich einer Frau Geld gegeben haben sollte, damit sie es meinem Gläubiger zahlen, oder expromittiren möge, so, schreibt Pomponius, habe der Senatsschluss nicht Statt, wenn sie expromittirt haben sollte, weil eine auf die Auftragsklage verbindlich gemachte [Frau] in ihrer eigenen Angelegenheit verbindlich gemacht zu werden scheint.
Paul. lib. VI. Regular. In Bezug auf das Vermögen Derjenigen, welche aus der Sclaverei oder dem Zustand eines Freigelassenen in den eines Freigeborenen gefordert worden sind, ist ein Senatsschluss errichtet worden, durch welchen in Betreff Derjenigen, welche aus der Sclaverei vertheidigt worden wären, verordnet wird, dass sie nur Das mit sich nehmen sollten, was sie in das Haus eines jeden [Herrn] eingebracht hätten; in Bezug auf das Vermögen Derjenigen aber, welche nach der Freilassung ihren Ursprung hätten darthun wollen, ausserdem noch, dass sie auch Das, was sie nach der Freilassung nicht aus dem Vermögen des Freilassers erworben hätten, mit sich nehmen, das übrige Vermögen Dem lassen sollten, aus dessen Familie sie herausgetreten wären.