Quaestionum libri
Ex libro XXI
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Paul. lib. XXI. Quaest. Jemand hatte seinem Erben also ein Fideicommiss auferlegt: „Ich bitte dich, dass du dem Titius das Landgut gebest, um welches ich dich gebeten habe.“ Wenn Titius nicht erwerbsfähig ist, so wird der Erbe der Strafe wegen eines stillschweigenden Fideicommisses nicht entgehen; denn das heisst nicht offen hinterlassen, worüber man sich aus dem Testamente, wenn es vorgelesen worden, nicht vergewissern kann, gleichwie auch Derjenige nicht offen giebt, welcher also schreibt: „Ich bitte euch Erben, dass ihr redlich handelt in dem, was ich von euch verlangte.“ Im ersteren Falle scheint er sogar einen grösseren Betrug ersonnen zu haben, weil er nicht blos das Gesetz, sondern auch die Auslegung des Gesetzes, welche hinsichtlich eines stillschweigenden Fideicommisses in Anwendung kommt, umgehen wollte; denn ob er gleich das Wort „Landgut“ gebraucht hat, so lässt sich doch nicht erkennen, um welches der Erbe gebeten worden ist, da die Verschiedenheit der Gegenstände das Vermächtniss dunkel macht. 1Wenn der Freilasser durch ein stillschweigendes Fideicommiss versprochen hat, aus seinem Erbtheile Etwas zu entrichten11An einen Erwerbsunfähigen nemlich., so sei, wird behauptet, kein Betrug vorhanden, weil er von dem Seinigen giebt.