Ad legem Falcidiam liber singularis
Paul. lib. sing. ad leg. Falcid. und darum ist es möglich, dass in einem solchen Falle eine Jungfrau11Für eine solche wird nämlich die Frau hier angesehen, weil wegen Abwesenheit des Mannes die eheliche Beiwohnung noch nicht Statt gefunden hat. sowohl eine Mitgift, als die Klage wegen der Mitgift hat.
Idem lib. sing. ad legem Falcidiam. Von einer vermachten Heerde aber können nicht einige Stücke ausgeschlagen, andere gefordert werden, weil es nicht mehrere Vermächtnisse sind, sondern ein Vermächtniss. Dasselbe ist von einem vermachten Sondergute, oder Kleidervorrathe, oder Silberzeuge und dergleichen zu sagen22S. oben Fr. 2. h. t..
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Paul. lib. sing. ad leg. Falcid. Wenn wir rücksichtlich des Erben behaupten, dass er dem Bürgen des Testators Das, was [für diesen] von jenem vor dem Antritt der Erbschaft gezahlt worden ist, sogleich zahlen müsse, so ist das natürlich mit Gestattung einiger Zeit zu verstehen; denn er braucht nicht mit dem Beutel in der Hand anzutreten.