De instrumenti significatione liber singularis
Idem lib. sing. de instrum sign. Wenn städtische Sclaven vermacht sind, so unterscheiden Einige die städtischen Sclaven [von den übrigen] nicht nach dem Ort, sondern nach der Arbeit, so dass sie, wenn sie sich gleich auf ländlichen Grundstücken befänden, gleichwohl, wenn sie keine landwirthschaftliche Arbeit verrichteten, städtische zu sein schienen. Man muss aber sagen, dass unter städtischen diejenigen zu verstehen sind, welche der Hausvater unter die städtischen zu rechnen pflegte; was vorzüglich aus den Verzeichnissen des Gesindes, desgleichen aus den Nahrungsmitteln erkannt werden kann. 1Ob die Jäger und Vogelsteller unter den städtischen, oder ländlichen [Sclaven] begriffen werden, kann gezweifelt werden; aber man muss sagen, wo der Hausvater sich aufhielt, und sie ernährte, dahin müssen sie gerechnet werden. 2Die Mauleseltreiber gehören zur städtischen Bedienung, ausser wenn der Testator sie zu einer Landarbeit bestimmt hatte. 4Wenn die Sclaven, welche Sänftenträger sind, vermacht sind, so wird, wenn einer zugleich Sänftenträger und Koch sein sollte, [derselbe] zu dem Vermächtniss hinzukommen. 5Wenn dem Einen die Haussclaven, einen Andern die Läufer vermacht sind, so werden, wenn einige sowohl Haussclaven, als Läufer sein sollten, [dieselben] zu den Läufern gehören; denn alle Mal geht die Art der Gattung vor. Wenn beide zu der Art oder zu der Gattung gehören, so werden sie gewöhnlich gemeinschaftlich werden.
Idem lib. sing. de instrum. signif. Reisewagen11Rheda ist im Gegensatz zu carruia, ein offener Reisewagen, der nicht, wie letztere, hauptsächlich für Frauen bestimmt war. A. d. R. und die dazu gehörigen Sitzbänke pflegen zum Hausrathe gezählt zu werden.