Fideicommissorum libri
Ex libro I
Paul. lib. I. Fideicommiss. Aber auch wenn ich ein Fideicommiss meinem Erben so aufgelegt haben werde: ich bitte dich, Lucius Titius, dass du deinen Erben bitten mögest, dass dem Mävius zehn Goldstücke gegeben werden sollen, so wird das Fideicommiss wirksam sein; nämlich so, dass es nach dem Tode des Titius von dem Erben desselben gefordert werden kann, und das hat auch Julianus zum Gutachten ertheilt. 1So wird aber kein Fideicommiss angeordnet werden können: wenn Stichus [Sclav] des Sejus geworden sein und auf Befehl desselben die Erbschaft angetreten haben sollte, so bitte ich, möge er geben, weil der, welcher zufällig, nicht nach der Anordnung des Testators, die Erbschaft oder ein Vermächtniss erlangt, nicht belästigt werden darf; auch ist nicht anzunehmen, dass man den, welchem man Nichts gegeben hat, durch Bitten verbindlich machen könne.
Paul. lib. I. Fideicommiss. Wenn der Vermächtnissinhaber, welchem ein Fideicommiss aufgelegt worden ist, das Vermächtniss gefordert haben sollte, so wird er nur so viel, als er durch den Richter eingeklagt haben wird, dem Fideicommissar zu leisten, oder, wenn er nichts eingeklagt haben wird, die Klage abzutreten gezwungen werden; denn es würde unbillig sein, dass denselben die Gefahr des Rechtsstreits träfe, wenn der Rechtsstreit nicht durch das Verschulden des Vermächtnissinhabers verloren gegangen ist. 1Dem Sclaven des Erben wird ein Fideicommiss nicht wirksam hinterlassen, wenn nicht [der Testator] dem [Erben] das Fideicommiss aufgelegt haben sollte, dass er den Sclaven freilassen möge. 2Da ein Testator darum gebeten hatte, dass was nur immer von seinem Nachlass an einen Vater gekommen wäre, [derselbe] seiner Tochter so ausantworten sollte, damit sie um soviel mehr hätte, als sie von dem Nachlass des Vaters haben würde, so hat der Kaiser Pius rescribirt, dass es augenscheinlich sei, dass der Testator die Zeit im Sinne gehabt habe11Nämlich bei dem Satz: als sie von dem Nachlass des Vaters haben würde., welche nach dem Tode des Vaters sein werde.
Paul. lib. I. Fideicommiss. Wenn Jemand seinem Sclaven im Testamente die Freiheit sowohl unmittelbar, als durch ein Fideicommiss ertheilt hat, so steht es in der Gewalt des Sclaven, ob er unmittelbar, oder in Folge des Fideicommisses zur Freiheit gelangen wolle, und so hat der Kaiser Marcus rescribirt.