De adsignatione libertorum libri
Paul. lib. sing. de Assignat. libert. In dem Senatschluss, durch welchen verordnet worden ist, dass ein Vormund seine Mündel weder an seinen Sohn noch an sich selbst verheirathen solle, wird auch der Enkel [des Vormundes] gemeint.
Paul. lib. sing. de Adsign. libert. Wenn die Enterbung so geschah: wird mir ein Sohn oder eine Tochter11Die Florent. liest: si filius natus natave. Brencmann schlägt vor zu lesen filius filia, was auch Aufnahme fand. geboren, so soll dies mein Kind enterbt sein; so wird durch die Geburt beider das Testament nicht22Hal. streicht nicht ohne Beifall non weg. umgestossen.
Paul. lib. sing. de adsign. libert. Wenn Jemand ein Vermächtniss der Art errichtet hat: ich gebe und vermache meiner Gattin ihr weibliches Geräth, ihren Schmuck, oder Alles, was ich für sie angeschafft habe, so wird dadurch ein [vollkommenes] Recht auf dieses Alles ebensowohl begründet, wie, wenn es in einem Vermächtniss heisst: ich gebe und vermache dem Titins den Wein, den ich in der Stadt oder im Hafen habe, aller [Wein] darunter begriffen ist. Denn das Wort oder ist dazugesetzt, um das Vermächtniss weiter auszudehnen.
Paul. lib. sing. de adsignat. libert. Wenn der Testator einen Sclaven vermacht, nachher ihn veräussert, und darauf wieder gekauft hat, so hat der Vermächtnissinhaber dennoch keinen Anspruch an ihm, und es kann ihm die Einrede der Arglist entgegengesetzt werden; wenn freilich der Termächtnissinhaber die Erneuerung des Willens des Testators beweist, so wird er nicht abgewiesen werden.
Idem lib. sing. de assignat. libert. Es wird Niemandem wider seinen Willen eine Rechtswohlthat ertheilt.