Pandectarum libri
Ex libro I
Id. lib. I. Pandectar. Aus gemeinem Umgang empfangen werden diejenigen genannt, welche nicht sagen können, wer ihr Vater sei, oder die es zwar können, aber Jemanden zum Vater haben, der es nicht sein sollte; diese heissen auch spurii, παρὰ τὴν σποράν11Diese Spracherklärung lässt sich nicht übersetzen..
Modestin. lib. I. Pandectar. Natürliche und aus der Gewalt entlassene Söhne brauchen wider ihren Willen nicht in die väterliche Gewalt zurückzutreten.
Übersetzung nicht erfasst.
Idem lib. I. Pandect. Wenn Derjenige, welchem [Etwas] zu geben, dem Bedingtfreien befohlen worden ist, denselben gekauft, und wiederum einem Anderen verkauft hat, so wird jener es dem letzten Käufer geben; denn da an Den, welchem zu geben, dem Sclaven befohlen worden, auch das Eigenthum an diesem gekommen ist, so hat Julianus angenommen, dass, wenn er den [Sclaven] veräussere, auch die Bedingung von ihm auf den Käufer übergehe.
Idem lib. I. Pand. Um der Ehe willen kann eine Sclavin von keinem Anderen freigelassen werden, als von Dem, welcher sie zur Frau nehmen will. Wenn sie aber Einer um der Ehe willen freigelassen haben, ein Anderer sie zur Frau nehmen sollte, so wird sie nicht frei sein, so dass sogar Julianus das Gutachten ertheilt hat, dass sie nicht einmal dann frei werde, wenn der Freilasser sie, nachdem sie innerhalb sechs Monaten22S. l. 13. D. de manum. vind. 40. 2. verstossen worden, nachher zur Frau genommen habe, gleich als ob der Senat eine solche Ehe gemeint habe, welche nach der Freilassung, ohne dass eine andere dazwischenkam, erfolgt sei.