Differentiarum libri
Ex libro IX
Modestin. lib. IX. Differentiar. Dem Titius wird der Niessbrauch [unter der Bedingung,] wenn er sterben wird, als unnütz vermacht angesehen, indem er auf eine Zeit verschoben worden ist, wo er von der Person getrennt wird.
Modestin. lib. IX. Differentiar. Zwischen Uebertrift und Fusssteig ist ein Unterschied; denn auf einem Fusssteig darf man zu Fuss und zu Pferde hin und wieder gehen, auf einer Uebertrift aber darf man Vieh und Wagen überführen.
Modestin. lib. IX. Differentiar. Wenn Stuten durch ein Fideicommiss vermacht worden sind, so müssen nach einem Verzug von Seiten des Erben auch die Füllen geleistet werden, wenn aber eine Stuterei vermacht worden ist, so kommen die Füllen, auch wenn kein Verzug eintreten sollte, zu dem Zuwachs der Heerde hinzu.
Übersetzung nicht erfasst.
Modestin. lib. IX. Different. Die zwölf Tafeln sprachen die Meinung aus, dass Bedingtfreie verkauft werden könnten; sie dürfen aber beim Verkauf keineswegs mit harten Bedingungen belästigt werden, z. B. dass sie nicht innerhalb bestimmter Orte dienen sollen, oder dass sie niemals freigelassen werden sollen.
Übersetzung nicht erfasst.