Ad Ferocem libri
Ex libro I
Idem lib. I. ad Urseium Ferocem. Wenn der Niessbrauch vermacht worden ist, der eingesetzte Erbe aber deswegen die Erbschaft später angetreten hat, um die Empfangnahme des Vermächtnisses zu verzögern, so muss, wie Sabinus sich ausgesprochen hat, auch dieser [Schaden] ersetzt werden. 1Es ist mir der Niessbrauch an einem Sclaven vermacht worden, welcher, wenn ich den Niessbrauch auszuüben aufhörte, frei sein soll, ich habe aber nachher vom Erben die Werthschätzung des Vermächtnisses erhalten; hier, sagt Sabinus, wird jener dennoch frei; denn es wird angenommen, als habe ich den Niessbrauch an dem Sclaven, statt dessen ich eine Sache annahm; die Bedingung wegen dessen Freiheit bleibt aber dieselbe, so dass er durch den Eintritt meines Todes oder einer [mich betreffenden] Standesrechtsveränderung frei sein wird.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Idem lib. I. ad Ursej. Feroc. Jemandem, welcher nicht mehr als einen Theil erwerben konnte, wurde ein ganzes Landgut unter der Bedingung vermacht, wenn er dem Erben zehen [tausend Sestertien] geben würde: er braucht nicht die ganze Summe zu geben, um den Theil des Landgutes zu bekommen, sondern nur den Theil im Verhältnisse, nach dem er zum Vermächtniss gelangt.
Ad Dig. 46,3,36Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. I, § 87, Note 2.Julian lib. I. ad Ursej. Feroc. Einige glauben wenn mein Vater mit Hinterlassung einer schwangeren Ehefrau verstorben sei, und ich aus dem Grund des Erbrechts Das, was meinem Vater geschuldet gewesen wäre, ganz gefordert hätte, so hätte ich Nichts eingebüsst11Nämlich als Strafe der pluris petitio. S. §. 33. I. de act. 4. 6. Vgl. auch Pancirol. Thes. var. lectt. (in Jurispr. Rom. et Att. T. II. p. 1230. sq.) u. Pothier Pand. Justin. Tit. de judic. num. 7.; wenn kein Kind geboren sei, so hätte ich richtig geklagt, weil es in der That wahr gewesen wäre, dass ich der alleinige Erbe gewesen wäre. Julianus bemerkt hierzu: es sei richtiger, dass ich den Theil verloren hätte, auf welchen ich Erbe gewesen wäre, ehe es gewiss gewesen wäre, dass Niemand geboren werde, entweder den vierten Theil, weil drei, oder den sechsten, weil fünf hätten geboren werden können; denn auch Aristoteles22Es soll sich jedoch bei diesem Schriftsteller keine Stelle finden, in welcher das Angegebene ausgesprochen wäre. S. die Anm. bei Gothofred. habe geschrieben, dass Fünf geboren werden könnten, weil die Gebärmutter der Frauen so viel Behältnisse haben könnte, und es sei zu Rom eine Frau aus Alexandrien in Aegypten [gewesen], welche zugleich Fünf geboren, und damals wohlbehalten gehabt habe33Vgl. L. 3. 4. D. si pars hered. pet. 5. 4., l. 7. pr. D. de reb. dub. 34. 5. u. Gell. X. 2., und das ist mir auch in Aegypten versichert worden.