Ex Cassio libri
Ex libro VI
Javolen. lib. VI. ex Cassio. Denn Annahme an Kindes Satt findet [nur] zwischen solchen Personen Statt, in Ansehung deren [ein solches Verhältniss] der Natur gemäss obwalten kann.
Javolen. lib. VI. ex Cassio. Wem Recht zu sprechen verstattet ist, dem scheint auch das eingeräumt zu sein, ohne welches sich der Begriff Rechtsprechen nicht entfalten kann.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Javolen. lib. VI. ex Cass. Wenn die Erbschaft Desjenigen, welcher einen Sclaven innerhalb dreissig Tagen nach seinem Tode, dafern er Rechnung abgelegt hätte, für frei erklärt hatte, erst nach dreissig Tagen angetreten worden ist, so kann zwar nach dem strengen Rechte ein dergestalt freigelassener [Sclave] nicht frei sein, weil die Bedingung nicht erfüllt wird; aber die Begünstigung der Freiheit hat es dahin gebracht, dass man zum Gutachten ertheilt, die Bedingung sei erfüllt, wenn es nicht an Dem, welchem sie auferlegt wäre, läge, dass sie nicht erfüllt wurde. 1In den Büchern des Cajus Cassius ist geschrieben, dass, wenn der Bedingtfreie, ehe die Bedingung der Freiheit eingetreten sei, Etwas erworben hätte, dies dem ihm vermachten Sondergute nicht folgen werde, wenn nicht dies Vermächtniss auf die Zeit der Freiheit verlegt worden sei. Indessen möchte wohl, da das Sondergut sowohl Zuwachs, als Abgang hat, auch eine Vermehrung dieses Sonderguts, wenn sie ihm nur nicht vom Erben genommen worden ist, dem Vermächtniss folgen. Und dies befolgen wir mehr.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.