Ad edictum provinciale libri
Ex libro XXIV
Gaj. lib. XXIV. ad Ed. prov. Wenn die Besitzthümer des Schuldners versteigert werden, so hat, beim Zusammentreffen11Mit gleich hohem Gebot. eines Fremden mit einem Gläubiger oder einem Verwandten22Des Schuldners., der Gläubiger oder Verwandte den Vorzug, doch der Gläubiger noch vor dem Verwandten, und unter den Gläubigern gebührt demjenigen der Vorzug, der die grössere Summe zu fordern hat.
Gaj. lib. XXIV. ad Ed. prov. oder Blödsinnigen,
Gaj. lib. XXIV. ad Ed. prov. Wenngleich zwischen geführt (gesta) und gethan (facta) ein feiner Unterschied zu sein scheint, so findet doch im uneigentlichen Sinne kein Unterschied zwischen gethan und geführt statt. 1Die väterlichen Freigelassenen scheinen wir richtig unsere Freigelassenen zu nennen; die Freigelassenen unserer Kinder nennen wir nicht richtig unsere Freigelassenen.
Gaj. lib. XXIV. ad Ed. prov. Immer ist das Besondere in dem Allgemeinen enthalten.