Institutionum libri
Ex libro VIII
Florentin. lib. VIII. Instit. Wer für eine zukünftige Zeit Zinsen vom Schuldner angenommen hat, scheint stillschweigend dahin übereingekommen zu sein, dass er das Capital während dieser Zeit nicht einklagen wolle. 1Ist von der einen Seite ein Vertrag geschlossen worden, der sich auf die Sache allein, von der andern einer, der sich auf die Person bezieht, z. B. dass ich nicht klage, oder dass man nicht gegen mich klage, so wird mein Erbe die Sache von euch Allen einklagen können, und wir Alle werden gegen deinen Erben klagen können.
Florentin. lib. VIII. Institut. Wenn sowohl hinsichtlich des Capitals, als der Zinsen, Etwas von demjenigen geschuldet wird, welcher unter Pfändern Geld schuldet, so ist das, was nur immer aus dem Verkauf der Pfänder erlangt wird, zuerst auf die Zinsen, von welchen es gewiss ist, dass sie dann schon geschuldet werden, dann, wenn Etwas übrig ist, auf das Capital als empfangen anzusetzen. Auch ist der Schuldner nicht zu hören, wenn er, da er weiss, dass er nicht recht zahlungsfähig (idoneus) ist, wählt, in welcher Hinsicht er lieber will, dass sein Pfand erleichtert werde. 1Ein Pfand[recht] trägt blos den Besitz auf den Glaubiger über, indem das Eigenthum dem Schuldner bleibt; es kann jedoch der Schuldner seine Sache sowohl bittweise11Precario, s. A. 55. Zu der ganzen Stelle vgl. L. 37. und die Bem. dazu., als auch als gepachtet gebrauchen.
Florent. lib. VIII. Instit. Alles, was zur Empfehlung bei Verkäufen gesagt wird, verpflichtet den Verkäufer nicht, wenn es sinnlich wahrnehmbar ist, z. B. wenn der Verkäufer sagt, der Sclav sei wohlgestaltet, das Haus gut gebaut; hat er aber gesagt, der Sclav sei wissenschaftlich gebildet, oder ein Künstler, so muss er dafür haften; denn eben deswegen verkauft er um einen höhern Preis. 1Ad Dig. 18,1,43,1ROHGE, Bd. 10 (1874), S. 355: Der Verkäufer ist nicht bloß zur Vertretung der heimlichen, sondern schlechthin aller nicht angezeigten, nicht unerheblichen Mängel verbunden, sofern er nicht beweist, daß der Käufer sie gekannt hat oder kennen mußte.Selbst manche Versprechungen verpflichten den Verkäufer nicht, wenn die Sache so augenscheinlich ist, dass sie dem Käufer nicht unbekannt bleiben konnte, z. B. wenn Jemand einen Sclaven mit ausgestochenen Augen kauft, und dessen Gesundheit sich stipulirt. Denn er scheint mehr in Betreff des übrigen Theils von dessen Körper stipulirt zu haben, als dessen, über welchen er sich selbst täuschte. 2Ad Dig. 18,1,43,2ROHGE, Bd. 4 (1872), S. 319: Civilrechtlicher Dolus verübt durch Verschweigen von Thatsachen.Der Verkäufer muss dafür gutstehen, dass er sich keines Betrugs schuldig gemacht habe; ein solcher ist aber nicht nur von Seiten dessen vorhanden, der, um zu betrügen, sich dunkel ausdrückt, sondern auch dessen, der hinterlistiger Weise etwas verheimlicht.
Übersetzung nicht erfasst.
Florent. lib. VIII. Inst. Was du Fremdartiges und nicht zur gegenwärtigen Verhandlung Gehöriges einer Stipulationation hinzufügest, wird für überflüssig angesehen und macht die Verbindlichkeit nicht fehlerhaft. Z. B. wenn du antwortest: Waffen ertönt mein Gesang, und den Mann22Der bekannte Anfang von Virgils Aeneis nach Voss Uebersetzung. Zweite Ausgabe 1821.; ich gelobe es, so ist dies nichtsdestoweniger gültig. 1Herrschte aber auch in der Benennung der Sache, welche versprochen wird, oder der Person eine Verschiedenheit, so nimmt man dennoch an, dass daraus kein Nachtheil entstehe. Denn du wirst Dem, welcher sich Denare stipulirt, wenn du ihm eine gleiche Anzahl Goldstücke gelobst, verbindlich und ebenso wirst du verpflichtet, wenn du dem Sclaven, der für seinen Herrn Lucius stipulirte, gelobst, es seinem Herrn Titius zu geben.
Florentin. lib. VIII. Inst. Von zwei Stipulationsverpflichteten kann der eine auf einen Termin oder unter einer Bedingung verpflichtet werden; und der Termin oder die Bedingung verursacht auch kein Hinderniss, Denjenigen, welcher unbedingt verpflichtet worden ist, in Anspruch zu nehmen.
Florentin. lib. VIII. Inst. Mein Sclave wird mir erwerben, mag er nun für mich oder für sich oder für seinen Mitsclaven oder ohne Nennung einer Person stipulirt haben.
Florentin. lib. VIII. Inst. Wenn der Schuldner gestorben ist, so kann auch vor Antretung der Erbschaft ein Bürge angenommen werden, weil die Erbschaft die Stelle einer Person vertritt, sowie eine Municipalstadt, eine Curie, eine Genossenschaft.
Ad Dig. 46,2,16Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. II, § 355, Noten 4, 5.Florent. lib. VIII. Inst. Ein Sclave kann nicht einmal eine zum Sondergut gehörige Verbindlichkeit ohne den Willen des Herrn noviren, sondern er fügt viel mehr eine Verbindlichkeit [zu der schon vorhandenen] hinzu, als dass er die frühere novirt.
Florentin. lib. VIII. Inst. da bei der Verhandlung dieser Sache das Statt findet, dass es sowohl dem Gläubiger freisteht, nicht anzunehmen, als auch dem Schuldner, nicht zu geben, wenn der eine von ihnen es auf eine andere Forderung bezahlt wissen will.
Florentin. lib. VIII. Inst. Sowohl rücksichtlich eines einzigen, als auch rücksichtlich mehrerer Contracte, sowohl bestimmter, als unbestimmter, auch rücksichtlich einiger, mit Ausnahme der übrigen, und wegen aller Schuldverhältnisse kann eine einzige Acceptilation und Befreiung erfolgen. 1Eine Stipulation der Art, welcher eine Acceptilation folgt, ist vom Gallus Aquilius folgender Maassen abgefasst worden33Vgl. §. 2. I. quib. mod. obl. toll. 3. 29. (30.) u. Hugo in s. civilist. Mag. B. 2. nro. XIX. S. 423. ff. (3. Aufl.): Was du mir aus irgend einem Grunde geben oder thun musst, oder müssen wirst, jetzt oder unter einer Zeitbestimmung, und wegen welcher Sachen mir gegen dich eine persönliche, und welche dingliche, oder ausserordentliche Klage44Quarumque rerum mihi tecum actio, quaeque adversus te petitio, vel adversus te persecutio etc. Vgl. L. 28. D. de obl. et act. 44. 7., l. 23. D. rat. rem. hab. 46. 8. u. l. 178. §. 2. D. de v. s. 50. 16. Zimmern Gesch. d. R. R. bis auf Justin. 11. Aufl. S. 640. u. 861. gegen dich zusteht, oder zustehen wird, oder was du von mir hast, innehast, besitzest, wie viel eine jede von diesen Sachen werth sein wird, soviel Geld hat Aulus Agerius sich stipulirt, Numerius Nigidius gelobt. Was Numerius Nigidius dem Aulus Agerius versprochen, gelobt hat, würde er das für empfangen annehmen? Numerius Nigidius hat den Aulus Agerius gefragt; Aulus Agerius hat es als vom Numerius Nigidius empfangen angenommen.
Übersetzung nicht erfasst.