Digestorum libri
Ex libro XXXVIII
Cels. lib. XXXVIII. Digest. Wenn Jemand, der die Geschäfte eines Bürgen führte, dem Gläubiger (stipulatori) so zahlt, dass er den Hauptschuldner und den Bürgen der Verbindlichkeit entledigt, und dies zu ihrem Nutzen gereicht, so hat er wider den Bürgen die Geschäftsführungsklage, und es kommt nichts darauf an, ob derselbe es genehmigt hat oder nicht; der Bürge aber würde, auch ehe er dem Geschäftsführer das Geld zurückgezahlt hätte, sobald er die Zahlung genehmigt hätte, die Auftragsklage haben. 1Wenn der Bürge, da Getreide11Ueberhaupt, ohne Bestimmung der Qualität. zu liefern war, Africanisches22Das beste. Will man nun dies unbedingt verstehen, so steht Fr. 52, hier unten, gerade entgegen. Es muss also wohl die nachfolgende Einschränkung: ex necessitate solvendi, mit hierher gezogen werden, so dass Celsus voraussetzt, der Bürge habe zur Verfallzeit kein anderes als Africanisches Getreide auftreiben können. Dann stimmt der Sinn vollkommen mit Fr. 52: quo pessimo — licuit. S. a. oben Fr. 45. §. 6. gegeben, oder wenn er zum Behufe der Zahlung mehr aufgewendet hat, als der Werth der entrichteten Sache beträgt, oder wenn er den Stichus33Einen Sclaven. bezahlt hat und dieser gestorben oder durch Schwäche oder Laster werthlos worden ist, so wird er alles dies durch die Auftragsklage erlangen können.
Celsus lib. XXXVIII. Dig. Was zur grössern Verstärkung einer Verbindlichkeit dient, muss, wenn es in den Worten nicht deutlich ausgedrückt wird, als weggelassen angesehen werden; auch legen wir es fast immer zu Gunsten des Versprechers aus, weil es dem Stipulator freistand, die Worte deutlich zu fassen. Auf der andern Seite darf aber auch der Versprecher nicht berücksichtigt werden, wenn es in seinem Vortheil läge, dass etwa die Verhandlung nur über bestimmte Gefässe oder Sclaven eingegangen worden. 1Habe ich mir auf diese Weise stipulirt: Gelobst du es zu geben, wenn du innerhalb zweier Jahre das Capitol nicht bestiegen haben wirst? so kann ich es rechtlichermaassen nur nach Ablauf der beiden Jahre fodern; denn wenn auch die Worte zweifelhaft sind, so müssen sie doch so verstanden werden: wenn es unabänderlich feststeht, dass du das Capitolium nicht bestiegen hast.
Übersetzung nicht erfasst.