Digestorum libri
Ex libro XXIX
Id. lib. XXIX. Dig. Die Gesetze müssen weniger nach der Strenge der Worte ausgelegt werden, damit ihr Wille aufrecht erhalten werde.
Cels. lib. XXIX. Dig. Wenn eine rechtmässige Heirath vollzogen worden ist, so folgen die Kinder dem Vater, die aus gemeinem Umgang erzeugten aber der Mutter.
Celsus. lib. XXIX. Dig. Ein Ueberschuldeter ernannte zuerst den einen seiner Sclaven, sodann seinen anderen zu Erben. Hier wird blos der zuerst Eingesetzte die Erbschaft erhalten. Denn im Aelisch-Sentischen Gesetze ist die Maassregel getroffen, dass, wenn zwei oder mehrere aus demselben Grunde zu Erben ernannt wurden, der zuerst Eingesetzte Erbe sein solle.
Cels. lib. XXIX. Dig. Wenn Jemand, welcher jünger als zwanzig Jahre ist, vor dem Rath eine schwangere [Sclavin] um der Ehe willen freigelassen, und dieselbe unterdessen geboren haben wird, so wird es [einstweilen] unentschieden sein, ob der, welchen sie geboren hat, Sclave, oder frei sei11Je nachdem die Ehe vollzogen wird oder nicht. S. Basil. XLVIII. 2. 19. T. IV. p. 279. u. Schol. a. p. 284..