Ad edictum monitorium libri
Ex libro III
Ad Dig. 3,5,28ROHGE, Bd. 15 (1875), Nr. 19, S. 48: Interesse, der Betrag, den der Beschädigte einem Dritten hat bezahlen müssen.Callistr. lib. III. Ed. monitor. Wenn ein Vater im Testament seinem Nachkömmling einen Vormund gegeben und der die Vormundschaft einstweilen verwaltet haben, der Nachkömmling aber nicht geboren sein sollte, so wird gegen ihn nicht die Vormundschafts-, sondern die Geschäftsführungsklage anzustellen sein. Wenn aber der Nachkömmling geboren sein sollte, so wird die Vormundschaftsklage Statt finden, und bei ihr werden beide Zeiten in Betracht kommen (in eam — veniet), sowohl die, da er, ehe das Kind geboren wurde, [die Geschäfte] geführt hat, als auch die, da er, nachdem es geboren war, [es gethan hat].
Callistrat. lib. III. Ed. monit. Wenn auch eine ganz geringfügige Sache vermacht oder durch ein Fideicommiss hinterlassen worden ist, so setzt der Prätor dessenungeachtet den Vermächtniss- oder Fideicommissinhaber, sobald dieselbe vom Erben nicht entrichtet, oder derenwegen keine Sicherheit bestellt wird, und dies hätte geschehen müssen, zur Erhaltung der Vermächtnisse in den Besitz aller Vermögensstücke, die aus dem Nachlass herrühren.
Callistrat. lib. III. Ed. mon. Nur diejenigen Dienste werden als auferlegt betrachtet, welche ohne Schimpf und ohne Lebensgefahr geleistet werden können; denn wenn eine Hure freigelassen worden ist, so braucht sie ihrem Freilasser nicht dieselben Dienste zu leisten, wenn sie auch ihren Körper ferner Preis gibt, noch braucht ein freigelassener Klopffechter, ferner solche Dienste zu leisten, weil dies nicht ohne Gefahr seines Lebens geschehen kann. 1Wenn jedoch ein Freigelassener eine Kunst betreibt, so muss er davon auch seinem Freilasser Dienste erweisen, wenn er sie auch erst nach der Freilassung erlernt hat; hat er aufgehört, die Kunst zu üben, so wird er nur solche Dienste zu leisten brauchen, die seiner Würde nicht zuwider sind, z. B. der Aufenthalt bei seinem Freilasser, das Reisen ausser Landes, oder Betreibung seiner Geschäfte.