De cognitionibus libri
Ex libro I
Callistrat. lib. I. de Cognition. Es wird überhaupt, allemal, so oft der Kaiser dem Provincialpräsidenten Geschäfte durch Rescripte überträgt, wie z. B. du kannst dich an denjenigen, welcher der Provinz vorsteht, wenden, oder mit dem Zusatz: dieser wird erwägen, was er zur thun hat, dem Proconsul oder Legaten nicht die Nothwendigkeit, die Untersuchung selbst zu leiten, auferlegt, wenn auch nicht hinzugesetzt ist: dieser wird erwägen, was er zu thun hat, sondern er kann wählen, ob er selbst erkennen, oder einen Richter bestellen will.
Callistr. lib. I. de Cogn. Wer Recht spricht, der möge darauf achten, dass er den Zutritt zu sich zwar nicht erschwere, aber sich auch nicht geringschätzende begegnen lasse. Es wird daher in den Bestallungen hinzugesetzt, dass die Provincialpräsidenten mit den Provinzeinwohnern keinen vertraulichen Umgang haben sollen; denn aus einer Gleichsstellung im täglichen Umgang entsteht Geringschätzung der Würde. 1Bei Untersuchungen darf er sich weder durch Hitze wider diejenigen, welche er für Bösewichter hält, hinreissen, noch durch Bitten der Unglücklichen rühren lassen; denn derjenige ist kein unerschütterlicher und tüchtiger Richter, dessen Gemüthsbewegung seine Mienen ausdrücken. Er muss überhaupt beim Rechtsspruch so verfahren, dass er das Ansehen seiner Würde durch seine Einsicht [in der Entscheidung] bereichere.
Callistrat. lib. I. Cognitionum. oder die, welche einen Leichenzug begleiten, was auch durch ein Rescript der höchstseligen kaiserlichen Gebrüder gebilligt zu sein scheint,
Callistratus lib. I. Cognit. Zuweilen muss die Untersuchung und Entscheidung aus rechtmässigen Gründen und bei gewissen Personen verzogen werden, z. B. wenn Urkunden über den Streit in dem Besitz derer sein sollen, welche Staatswegen abwesend sind; dies haben die kaiserlichen Gebrüder in diesen Worten verordnet: „es ist billig, wegen Zufälligkeiten einen Verzug zu geben, z. B. wenn ein im Process befangener Vater einen Sohn oder eine Tochter, oder eine Gattin den Gatten, oder ein Sohn den Vater verloren hat, und in ähnlichen Fällen die Entscheidung einigermaassen aufzuschieben.“ 1Hat ein Senator in der Provinz sich der Geschäfte eines Andern unterzogen, so kann er sich der Klage wegen Geschäftsführung nicht entziehen, sondern Julian erachtet, dass er sich auf die Klage einlassen müsse, da er sich diese Verbindlichkeit freiwillig zuzog.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
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