Digestorum a Paulo epitomatorum libri
Ex libro II
Paul. lib. II. epitom. Alfeni Dig. Sind aber die Bäume ganz gross, so darf er sie nicht schlagen.
Paul. lib. II. Epitom. Alfeni Dig. Licht heisst die Möglichkeit, den Himmel zu sehen; und es ist ein Unterschied zwischen Licht und Aussicht, denn Aussicht kann man auch aus tiefgelegenen Orten haben, Licht aber nicht.
Paul. lib. II. Epitom. Alfeni Dig. Jemand, der zwei an einander grenzende Grundstücke besessen, und das oberhalb gelegene verkauft hatte, hatte im Contract gesagt, dass dem Käufer erlaubt sein solle, das Wasser in einer offenen Furche auf das unterhalb gelegene Landgut abzuleiten; hier entstand nun, als dem Käufer Wasser aus einem andern Landgute zufloss, und derselbe dies auf das unterwärts gelegene leiten wollte, die Frage, ob er dazu ein Recht habe, oder nicht? Ich habe geantwortet, das unterhalb gelegene Landgut brauche blos das zur Austrocknung des [oberwärts gelegenen] allein abgeleitet werdende [Wasser] aufzunehmen.
Alfen. lib. II. Digest. a Paulo epitom. [Alfenus] hat zum Bescheid gegeben, dass ein Boot kein [Theil eines] Schiffes zu sein scheine und gar nicht [mit demselben] verbunden sei; denn ein Boot, sei für sich selbst ein kleines Schiffchen, alle Gegenstände aber, welche mit dem Schiffe verbunden wären, wie das Steuerruder, der Mastbaum, die Segelstangen, das Segel, seien gleichsam Glieder des Schiffes.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Alfen. Var. lib. II. Dig. a Paulo epitom. Was ein Sclave von seinem Sondergut dargeliehen oder niedergelegt hatte, das kann demselben, mag er verkauft oder freigelassen worden sein, richtig gezahlt werden, wenn nicht irgend ein Grund eingetreten ist, aus welchem man abnehmen kann, dass ihm wider Willen Desjenigen, dessen Sclave er damals gewesen war, gezahlt werde. Aber auch wenn Jemand dem Herrn gehöriges Geld von demselben auf Zinsen geborgt hätte, so würde dasselbe Rechtens sein, wenn der Sclave mit Erlaubniss des Herrn das Geschäft desselben geführt hätte; denn es scheint [dann], wer mit dem Sclaven ein Geschäft contrahirt, mit dem Willen des Herrn sowohl von dem [Sclaven das Geld] zu erhalten, als es demselben zu bezahlen.
Übersetzung nicht erfasst.