Digestorum a Paulo epitomatorum libri
Ex libro I
Paul. lib. I. Epitom. Alfeni Dig. Wer Jemandem einen Fusssteig oder eine Uebertrift über einen bestimmten Ort zugestanden hat, der darf dieselben Rechte über denselben Ort auch Mehreren zugestehen. So kann ja auch derjenige, welcher sein Gebäude seinem Nachbar dienstbar gemacht hat, nichts desto weniger auch Andern, soviel er will, dasselbe Gebäude dienstbar machen.
Alfen. Var. lib. I. Dig. a Paul. epit. Wenn ein Sclave ohne Wissen seines Herrn eine Sondergutssache verkauft hat, so kann der Käufer sie ersitzen.
Alfen. lib. I. Epit. Derjenige, wer das Bürgerrecht verloren hat, entzieht seinen Kindern weiter nichts an Rechten, als was von ihm auf sie übergegangen sein würde, wenn er testamentslos im Besitz des Bürgerrechts gestorben wäre, d. h. seinen Nachlass, die Freigelassenen, und was sich sonst von der Art vorfindet; was aber nicht vom Vater, sondern vom Geschlecht, vom Staat und von den Naturgesetzen ausgeht, das bleibt ihnen unversehrt; daher werden die Brüder gesetzmässige Erben der Brüder sein und die Vormundschaften und Erbschaften ihrer Agnaten11Es ist mir zum Vorwurf gemacht worden, dass ich Agnatus nicht durch Schwertmagen übersetzt habe. Aber dies ist ein völlig veralteter Ausdruck; dann hätte Spillmagen und viele andere Begriffe aus dem deutschen Rechte denselben Anspruch, gebraucht zu werden. Ich glaube, dass ich nicht nöthig habe, mich über diese Unzulässigkeit auszulassen. Auf der andern Seite erkenne ich aber recht wohl an, dass Seitenverwandter zweideutig und nicht genau genug den Begriff giebt. Ich habe daher Agnaten angenommen. erhalten; denn diese hat ihren nicht ihr Vater, sondern dessen Vorfahren verliehen.