Stipulationum libri
Ex libro IV
Venulej. lib. IV. Stipulat. Sabinus sagt, Derjenige, welcher stipulirt, dass Etwas an den Tagen eines bestimmten Marktes gegeben werden solle, könne es am ersten Tage fodern. Proculus aber und die übrigen Stifter der entgegengesetzten Schule halten dafür, dass es nicht11Für die Lesart der Vulg., peti non posse, spricht l. 42. h. t. gefodert werden könne, solange als auch nur ein kleiner Theil von der für den Markt bestimmten Zeit übrig ist: und ich trete hierin dem Proculus bei. 1Wenn ich mir unbedingt stipulirt habe, dass dies oder jenes gegeben werden solle, so wird es dir freistehen, deine Willensmeinung in Dem, was du leisten musst, soviel es dir beliebt, zu ändern: weil zwischen einer ausdrücklichen und einer vorbehaltenen Willensmeinung ein Unterschied ist.