De officio proconsulis libri
Ex libro VI
Ulp. lib. VI. de off. Procons. Es muss für eine Leibesfrucht ein Curator zum Nachlass bestellt werden, und der Proconsul befiehlt, dass derselbe nach dem Ermessen eines rechtschaffenen Mannes Bürgschaft gebe: dass das Vermögen ungeschmälert sein werde; aber dies findet nur Statt, wenn er nicht nach vorgängiger Untersuchung bestellt werden sollte, denn wenn er nach vorgängiger Untersuchung bestellt werden sollte, so fällt die Bürgschaft weg.
Übersetzung nicht erfasst.
Ulp. lib. VI. de off. Procons. Wenn Jemand, welcher jünger als zwanzig Jahre ist, freilässt, so pflegen solche Gründe der Freilassung genehmigt zu werden: wenn [der Sclave] der natürliche Sohn, oder die natürliche Tochter, der natürliche Bruder, oder die natürliche Schwester [desselben] ist,
Übersetzung nicht erfasst.