De officio proconsulis libri
Ex libro V
Ulp. lib. V. de officio Procons. Wenn sich ergibt, dass Jemand seinen Gegner muthwillig vor Gericht gefordert hat, so muss er demselben die Reise und Processkosten ersetzen. 1Wenn die Richter in rechtlicher Hinsicht in Zweifel sind, so pflegen die Präsidenten Auskunft zu ertheilen; wenn sie aber um eine Thatsache um Rath fragen, so dürfen die Präsidenten keinen Rath ertheilen, sondern müssen sie anweisen, das Erkenntniss nach ihrer Gewissenspflicht abzufassen; denn dieser Umstand ist zuweilen Veranlassung zu Schande oder Begünstigung und Anmaassung.
Idem lib. V. de off. Proc. Ein Vormund oder Curator, dessen Berufung nach dem Rechte für ungegründet erklärt, oder dessen Entschuldigungsgrund nicht angenommen wurde, ist von der Zeit an, wo er die Verwaltung antreten sollte, in einem obligatorischen Verhältnisse.
Ulp. lib. V. de off. Procons. Wider Den, auf dessen Antrieb ein Sclave zur Ehrenkränkung seines Herrn zu einer Statue entflohen ist, wird ausser der Klage wegen Verführung des Sclaven, die aus dem immerwährenden Edicte zuständig ist, noch eine strenge Strafe verhängt.
Idem lib. V. de off. Procons. Wenn Jemand von Mehrern freigelassen ist, so kommt ihm die Herkunft Aller zu.
Idem lib. V. Männer über siebzig Jahre sind von Vormundschaften und [andern] persönlichen Diensten frei. Hat aber Jemand das siebzigste Jahr angetreten und noch nicht erfüllt, so kann er sich dieser Befreiung nicht bedienen, weil, wer im siebzigsten Jahre steht, nicht für mehr als siebzigjährig gelten kann.
Idem lib. V. de off. Procons. Verminderung11S. fr. 9. h. t. einer Verheissung auf Seiten des Erben hat dann statt, wenn es keine wegen einer Ehrenstelle gemachte Verheissung ist; ist sie aber wegen einer Ehrenstelle gethan, so gilt sie als eine Schuld und wird auf Seiten der Erben nicht vermindert. 1Ad Dig. 50,12,6,1Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts, 7. Aufl. 1891, Bd. II, § 304, Note 8.Hat Jemand wegen einer Ehrenstelle Geld versprochen und zu bezahlen angefangen, so ist er, wie unser Kaiser Antoninus22Caracalla. rescribirt hat, so gut als ob ein Werk33Wozu er verheissen hätte. angefangen worden wäre, verpflichtet. 2Es ist zu merken, dass nicht nur Männer, sondern auch Frauen, wenn sie wegen Ehrenstellen44Für ihre Gatten oder Verwandten. Etwas verheissen haben, solches erfüllen müssen; dieses ist in Rescripten unsers Kaisers und seines erlauchten Vaters enthalten. 3Wenn eine Gemeinde Jemandem, der es nicht versprochen hat, auferlegt, dem Fürsten Standbilder zu setzen, so braucht er, wie Rescripte unsers Kaisers und seines erlauchten Vaters besagen, nicht zu gehorchen.