De officio proconsulis libri
Ex libro II
Id. lib. II. de off. Procons. Wenn er in eine unbedeutendere Stadt kommt, so muss er gestatten, dass ihm dieselbe empfohlen werde, und ohne Unwillen sein Lob mit anhören, indem die Provincialeinwohner hierauf als eine Ehre Anspruch mache, und nach der Sitte und dem früher Statt gefundenen Gebrauch Ferien [der Gerichtspflege] gestatten. 1Er muss die heiligen Gebäude und öffentlichen Anstalten besuchen, um sie zu besichtigen, ob sie in Dach und Fach sind, oder einer Ausbesserung bedürfen, und wenn etwas begonnen worden, dafür Sorge tragen, dass es vollendet werde, je nachdem es die Kräfte des Gemeinwesens gestatten, fleissige Aufseher der Bauten feierlich bestellen, auch den Aufsehern, wenn es nöthig ist, Militärbeamten zur Unterstützung zuordnen. 2Da auch der Proconsul eine ganz vollständige Gerichtsbarkeit hat, so liegen ihm die Pflichten aller, welche zu Rom entweder als Staatsbeamten oder ausserordentlich Recht sprechen, [zugleich und allein] ob.
Ulp. lib. II. de offic. Procons. Der Vorsteher einer Provinz kann auch gegen seine oder seines Vorgängers Entscheidung einen Minderjährigen in den vorigen Stand wieder einsetzen; was nämlich eingewendete Appellation Volljährigen gewährt, das erlangen Minderjährige vermöge der Begünstigung ihres Lebensalters.
Ulp. lib. II. de off. Procons. Ein Vormund wird sich nicht durch kurze Aufsätze11S. die Bem. zu L. 14. §. 10. D. h. t. entschuldigen können.
Ulp. lib. II. de off. Procons. Diejenigen, welche älter als zwanzig Jahre sind, können nur dann nicht auf die Freiheit Anspruch machen, wenn der Kaufpreis an Den selbst, der verkauft worden, gekommen ist. 1Wer jünger als zwanzig Jahre ist, dem darf aber nicht einmal aus dem eben erwähnten Grund die Berufung auf die Freiheit versagt werden, wenn er nicht, nachdem er zwanzig Jahre geworden, in der Sclaverei geblieben ist; dann nemlich wird man, wenn er des Kaufpreises theilhaft geworden ist, sagen müssen, dass ihm die Berufung auf die Freiheit versagt werden müsse.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.
Übersetzung nicht erfasst.