De officio praetoris tutelaris liber singularis
Ulp. lib. sing. de off. Praet. tut. Drei Vormundschaftslasten geben eine Entschuldigung. Drei Lasten sind aber so zu verstehen, dass nicht die Zahl der Mündel, sondern die Trennung [ihres] Vermögens [das Vorhandensein] mehrerer Vormundschaften bewirkt, und darum nimmt man an, dass der, welcher mehreren Brüdern, welche ein ungetheiltes Vermögen hatten, zum Vormunde, oder einigen zum Vormunde, den andern zum Curator bestellt worden ist, eine einzige Vormundschaft übernommen habe.
Ulp. lib. sing. de off. Praet. tut. Es genügt, wenn drei [Vormundschafts-]Lasten in einem Hause sind; deshalb steht, wenn Jemands Vater, oder Sohn, oder Bruder, welcher sich [mit seinem Bruder] in der Gewalt desselben [Vaters] befindet, drei Lasten trägt, welche auf die Gefahr seines Vaters stehen, weil sie [dieselben] mit dem Willen desselben verwalten, Allen eine Entschuldigung gegen die [Uebernahme einer neuen] Vormundschaft zu. Dass aber, wenn sie [dieselben] nicht mit dem Willen des Vaters verwalten, [dies] nichts nützt, ist oft rescribirt worden.
Ulp. lib. sing. de off. Praet. tut. Wenn ein Tribun unter den prätorischen Cohorten gedient haben wird, so wird er durch die Wohlthat des höchstseligen Severus und unsers Kaisers11Ant. Caracalla. auch gegen die Vormundschaft über die Söhne seiner Collegen entschuldigt werden.